Bava Kamma 143

Kapitel 143

א דלא אכלי בשרא דתורא
1 weil ich kein Rindfleisch gegessen hatte. –
ב ואלא מאי שנא רישא ומאי שנא סיפא
2 Welchen Unterschied gibt es demnach zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze?
ג א"ל רישא קרינא ביה וטבחו כולו באיסורא סיפא לא קרינא ביה וטבחו כולו באיסורא:
3 Dieser erwiderte: Hinsichtlich des Anfangsatzes heißt es: <i>und es schlachtet,</i> alles im Zustande des Verbotes, hinsichtlich des Schlußsatzes heißt es nicht: <i>und es schlachtet,</i> alles im Zustande des Verbotes.
ד השוחט ונמצאת טריפה וכו': א"ל רב חביבי מחוזנאה לרב אשי ש"מ אינה לשחיטה אלא לבסוף
4 O<small>DER WENN ES SICH NACH DEM</small> S<small>CHLACHTEN HERAUSSTELLT, DASS ES TOTVERLETZT WAR</small> &amp;<small>C</small>. R. Ḥabi aus Maḥoza sprach zu R. Aši: Hieraus ist zu entnehmen, daß die Schlachtung erst mit der Beendigung ihre Gültigkeit erlange,
ה דאי ישנה לשחיטה מתחילה ועד סוף כיון דשחט בה פורתא אסרה אידך לא דמריה קא טבח
5 denn wenn die Schlachtung von Anfang bis zum Schlusse Gültigkeit hätte, so würde er es ja, sobald er [das Tier] ein wenig anschlachtet, verboten machen, und somit nicht des Eigentümers schlachten.
ו א"ל רב הונא בריה דרבא כי קא מחייב אההוא פורתא א"ל רב אשי לא תידחי וטבחו כולו בעינן וליכא
6 R. Hona, der Sohn Rabas, erwiderte ihm: Er ist eben wegen des Wenigen schuldig. R. Aši sprach zu ihm: Weise ihn nicht ab; <i>und es schlachtet,</i> es muß vollständig erfolgen, was hierbei nicht der Fall ist. –
ז אלא קשיא א"ל הכי אמר רב גמדא משמיה דרבא כגון ששחט מקצת סימנין בחוץ וגמרן בפנים
7 Dies ist ja ein Einwand!? Er erwiderte: R. Gamda erklärte es im Namen Rabas wie folgt: wenn er einen Teil der Halsorgane außerhalb durchschneidet und [das Schlachten] innerhalb beendet.
ח איכא דמתני לה אהא א"ר שמעון משום דרבי לוי סבא אינה לשחיטה אלא לבסוף ור' יוחנן אמר ישנה לשחיטה מתחילה ועד סוף א"ל רב חביבי מחוזנאה לרב אשי לימא קסבר רבי יוחנן חולין שנשחטו בעזרה לאו דאורייתא
8 Manche beziehen dies auf folgende Lehre: R. Šimo͑n sagte im Namen R. Levi des Greisen: Die Schlachtung erlange Gültigkeit erst bei Beendigung. R. Joḥanan aber sagt, die Schlachtung habe Gültigkeit von Anfang bis zum Schlusse. R. Ḥabi aus Maḥoza sprach zu R. Aši: R. Joḥanan wäre also der Ansicht, das Verbot des Schlachtens von Profanem im Tempelhofe sei nicht aus der Tora,